Arbeitsgruppe Personalvertretung

Mit der Organisationsreform wurde in der gesetzlichen Rentenversicherung erstmals ein trägerübergreifendes Personalvertretungsgremium eingeführt. Am 4. Oktober 2005 wurde die Arbeitsgruppe Personalvertretung (AGPV) gebildet. Die AGPV hat nach § 140 SGB VI ein Anhörungsrecht; vor verbindlichen Entscheidungen der Deutschen Rentenversicherung Bund, die Einfluss auf die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten haben können, muss die AGPV angehört werden.

In der AGPV sind Personalräte aller Rentenversicherungsträger vertreten. Für die Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd ist Christian Rösch Mitglied in der AGPV.

Aus ihrer Mitte hat die AGPV einen siebenköpfigen Vorstand gewählt.

Von 7 Vorstandsmitgliedern
sind 6 Mitglied bei ver.di.