Übernahme 2005 - eine Chronologie

06./08.12.2004:
Sowohl in Gesprächen mit den betroffenen Ausbildungsjahrgängen im Beisein der Vorsitzenden von Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) und Personalrat als auch in der Personalversammlung wurde von der Geschäftsführung bzw. der Personalabteilung mitgeteilt, dass man derzeit nicht sagen kann, „ob und ggf. wie viele“ der Auszubildenden und Beamtenanwärter/-innen im Jahr 2005 übernommen werden können.

Dezember 2004:
In den anderen bayerischen Landesversicherungsanstalten werden ähnliche Aussagen getroffen.

15.12.2004:
Ordentliche Jugend- und Auszubildendenversammlung: Die Verwirrung um die vollkommen neue Übernahmesituation ist beherrschendes Thema.

17.02.2005:
- Gemeinsame Besprechung der Jugend- und Auszubildendenvertretungen der bayerischen Landesversicherungsanstalten über die weitere Vorgehensweise.
- Außerordentliche Jugend- und Auszubildendenversammlung auf Wunsch der Geschäftsführung: Die Geschäftsführung verkündet, dass von den 18 Auszubildenden zur/zum Sozialversicherungsfachangestellten (Sozifa) und den zwölf Anwärtern/-innen des gehobenen Dienstes nur jeweils die vier besten übernommen werden sollen. Die weiteren Anwärter/-innen und Auszubildenden, die die Prüfung bestehen, erhalten einen Zeitarbeitsvertrag für ein Jahr, ausdrücklich ohne Verlängerungsmöglichkeit. Bei den Auszubildenden mit der weiteren Einschränkung, dass sie hierfür die in den vergangenen Jahren angewandten Übernahmekriterien erfüllen müssen.

08.03.2005:
Besprechung der JAV mit den Obleuten der Ausbildungsjahrgänge.

März 2005:
- Petition an den Bayerischen Landtag, worauf sich mehrere Abgeordnete an die Geschäftsführung wenden.
- Aufgrund der schlechten Übernahmechancen fordert die JAV, auf die Rückforderung von Anwärterbezügen bei vorzeitigem Abbruch der Ausbildung generell zu verzichten.

30.03.2005:
Die JAV bittet die Bayerische Staatsministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen, Frau Christa Stewens, um Unterstützung.

06.04.2005:
Bei den Sozifa-Azubis steht fest, wer nach bestandener Prüfung auf Dauer und auf Zeit übernommen wird, sowie wer gar keinen Arbeitsvertrag erhält.

07.04.2005:
Demonstration und Kundgebung in Wasserburg a. Inn mit ca. 350 Teilnehmern. Hauptredner Josef Falbisoner, Landesbezirksleiter von ver.di Bayern, kritisiert den strikten Sparkurs insbesondere der LVA Oberbayern.

11.04.2005:
Beschlussmäßige schriftliche JAV-Forderung, alle Nachwuchskräfte zu übernehmen.

März/April 2005:
In den anderer bayerischen Landesversicherungsanstalten entspannt sich die Lage etwas: Die dortigen Nachwuchskräfte werden entweder alle oder leistungsbezogen übernommen.

April 2005:
Entscheidung der Geschäftsführung auf den Antrag der JAV, die Übernahme eines JAV-Mitglieds (gesetzlicher Anspruch bei Azubis) nicht auf die Gesamtzahl der vier unbefristeten Arbeitsverträge anzurechnen; somit bekommen nun fünf Sozifas einen Dauerarbeitsvertrag nach der Ausbildung.

10.05.2005:
Im Rahmen der Verhandlungen über die neue Dienstvereinbarung über gleitende Arbeitszeit fordert die JAV für die Nachwuchskräfte Dienstbefreiungen für Vorstellungsgespräche unabhängig von einer erfolgten Kündigung.

20.05.2005:
Staatsministerin Stewens sichert den Einsatz für eine leistungsbezogene Übernahme zu.

29.06.2005:
- Übergabe von über 1.000 Unterschriften durch die Gewerkschaft ver.di an die Geschäftsführung.
- Im Rahmen der Personalversammlung fordert der JAV-Vorsitzende in seiner Rede nochmals eindringlich eine vernünftige Übernahmeregelung. Ebenso wird nochmals der generelle Verzicht auf die Rückforderung von Anwärterbezügen bei Abbruch der Ausbildung gefordert.

Juli 2005:
- Schriftlicher Appell an alle Mitglieder der Vertreterversammlung durch ver.di zusammen mit JAV, Personalrat und Gesamtpersonalrat.
- Abschlussprüfungen der Nachwuchskräfte.

11.07.2005:
Der JAV wurde von der Geschäftsführung eine „großzügige Auslegung“ der Regelung über die Rückforderung von Anwärterbezügen zugesichert.

18.07.2005:
Aufgrund der Bemühungen der JAV sichert die Geschäftsführung zu, dass Anwärter/-innen und Auszubildende Dienstbefreiungen für Vorstellungsgespräche unabhängig von einer bereits erfolgten Kündigung erhalten. Gleiches gilt für die Beschäftigten, die nach Abschluss der Ausbildung lediglich einen Zeitvertrag erhalten haben. Dabei konnte erreicht werden, dass Arbeitszeit wie für die Erfüllung allgemeiner staatsbürgerlicher Pflichten angerechnet wird.

19.07.2005:
Auf Drängen von JAV und Personalrat: Auf Grund eines Antrags auf unbezahlten Urlaub für zwei Jahre einer Auszubildenden mit Dauerarbeitsvertrag erhält der Fünftplatzierte die schriftliche Zusage, im Falle des tatsächlich andauernden Urlaubs den Zeitarbeitsvertrag um ein Jahr zu verlängern.

September 2005:
Die Prüfungsergebnisse der Beamtenanwärter/-innen des gehobenen Dienstes liegen vor. Somit steht auch hier fest, wer in ein Beamtenverhältnis übernommen wird und wer einen Zeitarbeitsvertrag erhält. Es wird eine Anwärterin mehr übernommen, als ursprünglich vorgesehen.